Anwalt gegen Windkraft
für Bürger, Bürgerinitiativen, Vereine, Städte und Gemeinden
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mit ausführlichen Informationen rund um die Themen erneuerbare Energien, Windkraftanlagen,
Stromautobahnen, Biogasanlagen sowie öffentliches Bau- und Planungsrecht.
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Ein wesentlicher Teil der so genannten „Energiewende“ in Deutschland soll durch
Windkraftanlagen realisiert werden.
Windkraftenergieanlagen bedeuten aber gleichzeitig hohe Belastungen für Bürger und deren Anwesen durch
Schallimmissionen,
Schattenschlag und
optische Beeinträchtigungen. Windkraftanlagen führen auch zu
erheblichen Einbußen der Wertigkeit von Grundstücken und Häusern bis hin zur
Unveräußerbarkeit.
Investoren und Befürworter der Windenergie berufen sich auf vermeintliche Umweltfreundlichkeit der Anlagen.
Tatsächlich können Windkraftanlagen aber erheblich in
naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Belange der Tier-und Pflanzenwelt eingreifen bis hin zur
Zerstörung der Lebensräume und
Tötung windkraftempfindlicher Arten.
Windkraftanlagen besitzen eine weitreichende Wirkung insbesondere aufgrund der stets zunehmenden Höhe und Rotordurchmesser der Anlagen. Derartige Anlagen können
massiv das Orts- und Landschaftsbild verändern und vernichten. Bislang unberührte Landschaften werden durch die dominierenden Anlagen massiv in ihrem Wesen verändert und zerstört.
Meine Aufgabe sehe ich darin, aufgrund langjähriger Erfahrung Bürger, Bürgerinitiativen und Vereine aber auch Städte und Gemeinden zu beraten, in Regionalplanverfahren, Bauleitplanverfahren und Genehmigungsverfahren zu vertreten und auch entsprechende Gerichtsverfahren zu führen, um einzelne
Windkraftanlagen und Windparks zu verhindern oder zumindest einen möglichst geringen Eingriff zu erreichen.